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Einfache Lösungen für komplizierte Aufgaben


Nach dem Kassengesetz besteht seit 1. Januar 2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen einzusetzen. Diese Kassen müssen mit einer TSE, einem Sicherheitsmodul für elektronische Registrierkassen, ausgerüstet sein. Bis Ende September lief bundesweit eine Regelung aus, wonach eine fehlende TSE nicht beanstandet wird. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Frist in allen Bundesländern bis auf Bremen um ein halbes Jahr verlängert.
Bis 31. März 2021 müssen die Kassen dann endgültig über die TSE verfügen. Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass alle Kassenvorgänge lückenlos und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Je nach Hersteller brauchen Unternehmer keine neue Kasse, sondern können ihre Registrierkassen um die TSE erweitern lassen. Die Unternehmen müssen trotz der Fristverlängerung handeln und die TSE oder eine neue Kasse bis 30. September 2020 verbindlich bestellen. Auch dann, wenn das Zusatzmodul oder die zertifizierte Kasse vielleicht noch nicht lieferbar sind.

Wenden sie sich jetzt an ihren Kassenhersteller und lassen sie ihre Kasse auf den neuesten Stand bringen. Sie brauchen eine schriftliche Antwort des Kassenherstellers, so haben Sie einen Nachweis, wenn der Kassenprüfer kommt.

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, das 2016 in Kraft trat, wurde auch die Kassennachschau eingeführt. Seit 2018 darf das Finanzamt unangekündigt die Kasse in den Betrieben vor Ort prüfen. Seit Januar 2020 müssen Betriebe ihren Kunden eine Quittung geben (Belegausgabepflicht) und Registrierkassen müssen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben und eine digitale Exportschnittstelle nach DSFin_K.

Unsere Kassensysteme können mit einer TSE betrieben werden und besitzen o.g. digitale Schnittstelle.

Folgende Vorausetzungen müssen für den Betrieb mit unserer Software erfüllt sein:

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